Wir freuen uns, maximal einen kleinen Hund pro Aufenthalt in unserer Einrichtung aufnehmen zu können.
Mehr als ein Hund oder andere Tiere (z.B. Katzen, Kaninchen, Reptilien, etc.) sind nicht erlaubt.
Es ist absolut verboten, den Hund unbeaufsichtigt in der Anlage oder in den dazugehörigen Einrichtungen zu lassen.
Für die Übernachtung des vierbeinigen Gastes kann ein Zuschlag erhoben werden.
Die einzige Ausnahme sind Blindenhunde, die sehbehinderte Personen begleiten. In diesen Fällen erlauben wir maximal einen Blindenhund pro sehbehinderter Person, unabhängig von der Größe, kostenlos. Auch in diesem Fall darf der Hund nicht allein gelassen werden.